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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Röbel/Müritz und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt

Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren (2.716.641,62 €) erreicht. Der Jahresüberschuss 2019 beträgt 1.762.301,67 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls mit 4.800.942,50 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Jahresabschluss geprüft und der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2019 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

Beschlussfassung vom 26.09.2023
  1. Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31.12.2019 fest. Der Jahresüberschuss von 1.762.301,67 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

  2. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019.

Der Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 16.10.2023 bis zum 02.11.2023 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Matthias Radtke
Bürgermeister