Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und dem § 14 Abs. 5 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz am 26.09.2023 folgende Satzung erlassen:
Die Friedhofssatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 vom § 21 wird im Satz 5 um die Angabe der Anbringung von aufgesetzten Schriftzügen erweitert.
Der § 21 (Urnenbaumgrabstätten) Absatz 3 Satz 5 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „in vertieft gehauener Form“ werden folgende Wörter eingesetzt:
„oder in aufgesetzter Schrift mit einer maximalen Stärke von 8 mm“.
Vollständig lautet der Satz 5 aus Absatz 3 dann:
Die Schriftart ist freiwählbar, allerdings muss sie in vertieft gehauener Form oder in aufgesetzter Schrift mit einer maximalen Stärke von 8 mm gestaltet werden.
Diese Änderungssatzung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Röbel/Müritz, den 26.09.2023
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.