Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick hat mit Beschluss vom 16.06.2022 das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Bollewick" eingeleitet. Durch das beauftragte Planungsbüro wurden die nunmehr vorliegenden Unterlagen mit Stand Vorentwurf ausgearbeitet. Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung wird im Rahmen des förmlichen Bauleitplanverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Bollewick“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Bollewick in der Sitzung am 03.07.2025 zur Auslegung bestimmte geänderte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Agri-PV-Anlage Bollewick“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und das landwirtschaftliche Nutzungskonzept werden in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/362379/bollewick.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| Montag | 9.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Groß Kelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 03.11.2025 bis zum 05.12.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/362379/bollewick.html) veröffentlicht.
Bollewick, den 16.10.2025
gez. Styskal |
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Bürgermeisterin | (D.S.) |