Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat am 25.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ beschlossen. Am 29.11.2022 wurde der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches gefasst.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ befindet sich nördlich der Ortslage Kaeselin und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine Linie umgrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt. Mit Bescheid vom 10.07.2023 liegt eine Zustimmung vor.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ mit Begründung ist zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Fincken, den 03.11.2023