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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fincken 11 2023-11-03 Bek_vB-Plan_11_Aufstell_Frühzeitig

Bekanntmachung der Gemeinde Fincken über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat am 25.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ beschlossen. Am 29.11.2022 wurde der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches gefasst.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine Linie umgrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt. Mit Bescheid vom 10.07.2023 liegt eine Zustimmung vor.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.

Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Solarenergie Knüppeldamm“ mit Begründung ist zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Fincken, den 03.11.2023

gez. Nacke
Bürgermeister (D. S.)