Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 der Stadt Röbel/Müritz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 13.11. – 24.11.2023 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.