Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow hat mit Beschluss vom 05.12.2024 das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03 "Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost" eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow in der Sitzung am 16.10.2025 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“ gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der von der Gemeindevertretung Sietow zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung werden in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/817008/sietow.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| Montag | 9.00 – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.30 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sietow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sietow, den 22.10.2025