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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt “

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 und des § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz in ihrer Sitzung am 30.09.2025 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“

Die mit Ablauf des 23.05.1995 in Kraft getretene Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt “ wird ersatzlos aufgehoben.

§ 2

Gebiet der aufgehobenen Satzung

Das Gebiet, das nach dieser Satzung nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im Lageplan (Anlage) mit einer roten, gestrichelten Linie umgrenzt.

§ 3

In-Kraft-Treten

Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Röbel/Müritz, den 30.09.2025