Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 und des § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz in ihrer Sitzung am 30.09.2025 folgende Satzung beschlossen.
Die mit Ablauf des 23.05.1995 in Kraft getretene Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt “ wird ersatzlos aufgehoben.
Das Gebiet, das nach dieser Satzung nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im Lageplan (Anlage) mit einer roten, gestrichelten Linie umgrenzt.
Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Röbel/Müritz, den 30.09.2025