Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat am 06.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch mehrheitlich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz beschlossen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 2, die Flurstücke 39/27, 39/29, 40, 43/1, 44/1, 44/2, 45, 46/1, 46/2, 47/1, 47/2, 48, 49, eine Teilfläche des Flurstückes 37/5, sowie in der Gemarkung Solzow, Flur 3, Teilflächen der Flurstücke 159 und 161 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Südmüritz, den 17.11.2023
gez. Bau | |
Bürgermeister | (D. S.) |