Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1, § 42 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) gebe ich hiermit bekannt, dass Betroffene das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Hierbei handelt es sich um
| - | die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im darauf folgenden Jahr volljährig werden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG), |
| - | die Übermittlung von Daten von Familienangehörigen der Mitglieder öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften an diese Religionsgesellschaften gemäß § 42 Abs. 2 BMG, |
| - | die Erteilung von Melderegisterauskünften an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG, |
| - | die Erteilung von Melderegisterauskünften über Alters- und/oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG und |
| - | die Erteilung von Melderegisterauskünften an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 BMG. |
Der Widerspruch zur Weitergabe der o. a. Daten ist schriftlich beim Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, einzulegen.
Auch kann der Widerspruch mündlich zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt des Amtes Röbel-Müritz, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz eingelegt werden.
Für die Einlegung des Widerspruchs kann das dieser Information beigefügte Formular verwendet werden.