Aufgrund von § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl, I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 1 Nr. 394) und § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 270; 2024 S. 351) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz in ihrer Sitzung am 16.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Gemeinde Südmüritz über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals" OT Gneve vom 16.10.2022 wird um ein Jahr verlängert.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals" OT Gneve der Gemeinde Südmüritz rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.