Die Gemeindevertretung der Gemeinde Priborn hat am 04.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn“ der Gemeinde Priborn (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dazu ist der Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Mehrzweckhalle alternative Energie Priborn“ der Gemeinde Priborn, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und den Umweltinformationen vom 24.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“
(https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/620490/priborn.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten
| Montag | 9.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Priborn, den 14.11.2025
gez. Höhn |
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Bürgermeisterin | D.S. |