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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- u. Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense" der Gemeinde Schwarz vom 05.12.2006

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.April 2005 (GVOBl. M-V S. 146) in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz vom 05.10.2023 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Gebührensatzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ der Gemeinde Schwarz vom 05.12.2006 wird wie folgt geändert:

In § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst:

(3) Die Gebühr zur Deckung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ wird wie folgt festgesetzt:

1,62 Euro/je angefangener 0,5 ha

Artikel 2

Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.

Schwarz, d. 05.10.2023

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.