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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 der Stadt Röbel/Müritz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 27.12.2023 bis 12.01.2024 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.

gez. Radtke
Bürgermeister