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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Lärz und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lärz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt

Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von negativen Vorträgen aus Vorjahren nicht erreicht. Es besteht ein Fehlbetrag von -212.781,04 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von negativen Vorträgen aus Vorjahren mit 89.125,19 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lärz zum 31. Dezember 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

Beschlussfassung vom 14.12.2023

1.

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lärz zum 31.12.2020 fest. Das Jahresergebnis 2020 von 140.710,77 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zugestimmt.

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Lärz für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 28.12.2023 bis zum 15.01.2024 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Lehmann
Bürgermeister