Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1 - 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in deren jeweils gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow vom 05.12.2024 folgende Satzung erlassen.
Die Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.12.2022 wird wie folgt geändert:
Im § 5 Steuermaßstab und Steuersatz wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
| - | für den 1. Hund | 30,00 Euro | |
| - | für den 2. Hund | 80,00 Euro | |
| - | für den 3. und jeden weiteren Hund | 120,00 Euro | |
| - | für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund | 300,00 Euro | |
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
Sietow, den 05.12.2024
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.