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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.12.2022

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1 - 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in deren jeweils gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow vom 05.12.2024 folgende Satzung erlassen.

Artikel 1

Änderung der Hundesteuersatzung

Die Satzung der Gemeinde Sietow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.12.2022 wird wie folgt geändert:

Im § 5 Steuermaßstab und Steuersatz wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

-

für den 1. Hund

30,00 Euro

-

für den 2. Hund

80,00 Euro

-

für den 3. und jeden weiteren Hund

120,00 Euro

-

für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund

300,00 Euro

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Sietow, den 05.12.2024

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.