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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl“ der Gemeinde Bollewick und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick hat in der Sitzung am 04.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt und mit einer roten Linie umgrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick in der Sitzung am 27.11.2024 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung, Begründung, landwirtschaftliches Nutzungskonzept) sind vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/362379/bollewick.html ) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Bollewick, den 10.12.2024

gez. Styskal
Bürgermeisterin

(D.S.)