Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 des Amtes Röbel-Müritz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 23.12.2024 - 17.01.2025 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.