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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Aufstellung der isolierten Ergänzungssatzung „Zum Werder“

für den Ortsteil Lärz der Gemeinde Lärz und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz hat in öffentlicher Sitzung am 22.08.2024 die Aufstellung der Isolierten Ergänzungssatzung „Zum Werder“ im Ortsteil Lärz für eine Teilfläche des Flurstückes 117/4 der Flur 2 der Gemarkung Lärz beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziel ist vornehmlich die Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zur Schaffung von Bauland für Wohnbauflächen. Die Gemeinde Lärz nutzt hierzu das planungsrechtliche Instrument der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz in der Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf der Isolierten Ergänzungssatzung „Zum Werder“ für den Ortsteil Lärz der Gemeinde Lärz mit Stand November 2024 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dazu ist der Entwurf der Isolierten Ergänzungssatzung „Zum Werder“ für den Ortsteil Lärz der Gemeinde Lärz in der Fassung vom November 2024 einschließlich der Begründung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Veröffentlichungsfrist vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de unter der Rubrik „Aktuelles/Laufende Bauleitplanverfahren“ einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes der Isolierten Ergänzungssatzung „Zum Werder“ einschließlich Begründung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3 während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Isolierte Ergänzungssatzung „Zum Werder“ für den Ortsteil Lärz der Gemeinde Lärz unberücksichtigt bleiben.

Für die Isolierte Ergänzungssatzung „Zum Werder“ für den Ortsteil Lärz der Gemeinde Lärz gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Lärz, den 13.12.2024

gez. Lehmann

Bürgermeister

(D.S.)