Richtigstellung:
In der Ausgabe des Müritz-Anzeigers vom 7.Dezember 2024 wurde auf Seite 3 eine falsche Tabelle (2. Wahlvorschlag (Kurzbezeichnung) WGA) abgedruckt, die in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Röbel/Müritz am 21. November 2024 steht. Das Wahlergebnis bleibt hiervon unberührt.
Stadt Röbel/Müritz
Der Gemeindewahlleiter
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Röbel/Müritz hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Röbel/Müritz am 21. November 2024 folgende endgültigen Wahlergebnisse festgestellt, die hiermit gem. § 33 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der derzeit gültigen Fassung bekannt gegeben werden:
| Wahlberechtigte insgesamt | 451 |
| Wählerinnen und Wähler insgesamt | 81 |
| ungültige Stimmen | 6 |
| gültige Stimmen | 155 |
Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge
| Wahlvorschlag | Stimmenzahl | |
| Ahlgrimm, Alicia-Leonie |
| 16 |
| Akkad, Sabrin |
| 56 |
| Lindner, Moritz |
| 29 |
| Patricio, Ana |
| 4 |
| Richter, Nele |
| 8 |
| Schwaab, Jonas |
| 42 |
| Zusammen | D 1 | 155 |
Alle o.g. Wahlvorschläge sind als Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Röbel/Müritz gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gem. § 35 KWG M-V alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Röbel/Müritz, d. 30. November 2024