Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 22.12.2025 bis zum 15.01.2026 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.