Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellten Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluss über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ ist am 19.03.2022 ortsüblich im Müritz Anzeiger bekannt gemacht worden. Die Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz ist mit Ablauf des 19.03.2022 in Kraft getreten.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ als „Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten“ dar. Der Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ setzt nunmehr ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 der Baunutzungsverordnung fest. Somit weichen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz Nr. 25-2021-058 vom 14.12.2021 wird der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz insofern gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzung des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ angepasst.
Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz über den Bereich des Bebauungsplanes „Am Friesensportplatz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz rechtswirksam. Der Geltungsbereich der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz, westlich der Straße Friesensportplatz und nordöstlich angrenzend an den Friesensportplatz, ergibt sich aus dem beigefügten Planauszug des geltenden Flächennutzungsplanes.
Röbel/Müritz, den 23.01.2023
Bürgermeister (D.S.)