Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von negativen Vorträgen aus Vorjahren (-48.223,49 €) erreicht. Der Haushalt ist mit 0,00 € ausgeglichen. Im
Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 433.269,93 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Fincken zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
| 1. | Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fincken zum 31.12.2021 fest. Der Jahresüberschuss von 48.223,49 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt. |
| 2. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Fincken für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 05.02.2024 bis zum 20.02.2024 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.