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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03

„Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ der Gemeinde Altenhof

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof hat am 10.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ (Stand Dezember 2025) der Gemeinde Altenhof gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ der Gemeinde Altenhof mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan), der Entwurf der Begründung, der Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag, die SPA-Verträglichkeitsprüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/620495/altenhof.html veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag

9:00 – 12.30 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

Freitag

9.00 – 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen mit folgenden Arten umweltbezogener Informationen vor:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Stellungnahme vom 23.01.2025 mit einem Hinweis auf das Vogelschutzgebiet DE 2640-401 „Feldmark Massow-Wendisch Priborn Satow“ und vorliegende Kartierungen.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Stellungnahme vom 27.01.2025 mit Hinweisen zur Eingriffsregelung, der Lage im Nature 2000-Gebiet (SPA) „Feldmark Massow-Wendisch Priborn Satow“, Hinweise zum Artenschutz insbesondere der Feldlerche, Oberflächengewässern und Grundwasser, Forderung einer bodenkundlichen Baubegleitung.

Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte

Stellungnahme vom 14.01.2025 mit dem Hinweis zur Lage im Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaftspflege.

Forstamt Wredenhagen

Stellungnahme vom 18.12.2024 mit Ausführungen zum Waldabstand

Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag vom Dezember 2025 mit

Ausführungen zu den Schutzgütern:

-

Fläche,

-

Boden (Versiegelung, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktionen)

-

Wasser (Grundwasser: mögliche Gefahr der Verunreinigung während Bau oder Betrieb der Anlage)

-

Klima und Luft (mögliche vorübergehende Luftverunreinigung während der Bauzeit, keinklimatische Veränderungen, Entstehung von Wärmeinseln, erhöhte CO2 Bindung,)

-

Biotope und Flora (Bebauung und Überbauung von Ackerflächen und anderen Biotopen in geringem Umfang,

-

Fauna (Bewertung der Betroffenheit verschiedener Tiergruppen (Vögel, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Käfer, Heuschrecken, Schmetterlinge, Libellen, weitere Insekten, Mollusken))

-

Biologische Vielfalt (Steigerung der biologischen Vielfalt)

-

Landschaft (lediglich Wert- und Funktionselemente allgemeiner Bedeutung, flächige Rauminanspruchnahme, anthropogene Überprägung im Nahsichtbereich)

-

Mensch (kurzfristig Baulärm und Baustellenverkehr, ggf. Blendwirkungen, Schall- und EM-Emissionen)

-

Kultur und Sachgüter

-

Schutzgebiete (Betroffenheit geschützter Biotope sowie des SPA Vogelschutzgebiet „Feldmark Massow-Wendisch Priborn-Satow“

Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen (wie Heckenpflanzungen, Anlage von Mähwiesen, Anlage von Grünflächen, Lerchenfenster), Erhaltungsmaßnahmen und Gestaltungsmaßnahmen.

Eingriffs-Ausgleichsbilanz für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe

Artenschutzfachbeitrag zu den o.g. Arten

SPA-Verträglichkeitsprüfung für Vogelschutzgebiet SPA „Feldmark Massow – Wendisch Priborn – Satow“ (DE2640-401)

zur Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen des Schutzgebiets.

Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Altenhof, den 23.01.2026

gez. Becher

(D. S.)

Bürgermeister