Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kelle hat in der Sitzung am 03.12.2025 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan "Wohngebiet Lindenallee“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 14/9 der Gemarkung Groß Kelle, Flur 2 und ist in der Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Beschluss über die Billigung des Entwurfes sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kelle zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, der artenschutzrechtlichen Begutachtung, dem Gutachten Baugrund, als auch die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/ Aktuelles/ Lfd. Bauleitplanverfahren /Groß Kelle sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/b3-gross-kelle veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| Montag | 9.00 – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.30 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb-beteiligungen@ign-waren.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nachfolgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit:
| - | Umweltbericht |
| - | Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
| - | artenschutzrechtliche Begutachtung |
| - | Gutachten Baugrund |
| - | Stellungnahme (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) |
Die Fachbeiträge enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaft: | ||
| - | Betroffenheit von Flora und Fauna, gesetzlich geschützten Biotopen | |
| - | Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen | |
| Schutzgüter Boden und Wasser: | ||
| - | Umgang mit Niederschlagswasser und Abwasser | |
| - | Auswirkungen auf Oberflächenwasser und Grundwasser | |
| - | Umgang mit Altlasten und Abfall | |
| - | Umgang mit Boden, Bodennutzung, Bodenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen | |
| Schutzgüter Klima und Luft: | ||
| - | Klimatische Auswirkungen | |
| Schutzgüter Fläche und Schutzgebiete: | ||
| - | Betroffenheit von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet) | |
| Schutzgut Mensch und seine Gesundheit: | ||
| - | Umgang mit Immissionen | |
| Landschaftsbild | ||
| - | Aussagen u. a. zum Landschaftsbildraum | |
| Kultur- und Sachgüter | ||
| - | mit Aussagen zum Bodendenkmalschutz | |
| Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls mit veröffentlicht: | ||
| - | Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 21.7.2025 mit Aussagen/Hinweisen | |
| • | zur Beachtung der Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen |
| • | zur Berücksichtigung des Gehölzschutzes |
| • | zum Artenschutz |
| • | zum Umgang mit Niederschlagswasser |
| • | zum Umgang mit Altlasten |
| • | zur Löschwasserversorgung |
| • | zum Umgang mit Boden |
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Röbel/Müritz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Groß Kelle, den 22.01.2026
gez. Krüger | (D.S.) |
Bürgermeister |
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