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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schäperbarg“ sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat mit Beschluss vom 16.12.2025 das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schäperbarg“ eingeleitet.

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 10, Teilflächen der Flurstücke 139/1, 140/1, 141/1 und 336/17 und ist in der Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz in der Sitzung am 16.12.2025 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schäperbarg“ gebilligt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der von der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die dazugehörige Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der Zeit vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/322802/stadt-r%C3%B6bel.html veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):

Montag

9.00 - 12.30 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Röbel/Müritz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Röbel/Müritz, den 19.01.2026

gez. Radtke

Bürgermeister

(D.S.)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schäperberg“ der Stadt Röbel/Müritz