Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wieder liegt ein Jahreswechsel hinter uns und auch für 2026 gilt:
Bitte vergessen Sie nicht bis zum 1. Fälligkeitstermin am 15. Februar die erste Rate der Steuern und Abgaben zu entrichten. Sollten Sie bis Ende Januar 2026 keinen neuen Bescheid für 2026 erhalten haben, gilt der Abgaben- Veranlagungsbescheid, den Sie im Jahr 2025 erhalten haben, als Dauerbescheid für 2026 und die Folgejahre weiter!
Geben Sie bitte bei allen Zahlungen, Überweisungen oder Nachfragen Ihr vollständiges Personenkonto an. Falls Sie ab diesem Jahr Ihre Steuern und Abgaben abbuchen lassen möchten, finden Sie im Anschluss an diesen Artikel einen Vordruck für eine Einzugsermächtigung, das Formular: SEPA- Lastschriftmandat.
Bei der Gebührenerhebung für die Einzugsgebiete der Schöpfwerke und Deichflächen, haben sich entsprechend der Hebesatzänderungen der Wasser- und Bodenverbände die Gebühren für einige Schöpfwerke ab 2026 wieder geändert.
Falls Sie Ihr Grundstück ganz oder teilweise im Jahr 2025 verkauft, verschenkt oder überlassen haben, senden Sie bitte eine Kopie des Vertrages und der Grundbucheintragung an das
Amt Röbel-Müritz, Amt für Finanzen, Marktplatz 1 in 17207 Röbel/Müritz.
Noch ein Wort zu den Garagen/Bungalows/Gartenhäusern/Bootshäusern und sonstigen Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: auch diese Grundsteuerfestsetzungen wurden mit dem 31.12.2024 aufgehoben und werden nicht mehr festgesetzt.
Zur Hundesteuer: Denken Sie bitte daran, die Anschaffung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Rasse und des Alters im Amt anzumelden. Das Gleiche gilt für eine Abmeldung. Steuerpflichtig wird ein Hund ab dem Alter von vier Monaten.
Die Formulare: Hundesteueranmeldung/Hundesteuerabmeldung finden Sie als Anlagen zu diesem Artikel.
Ein Hinweis für alle Zweitwohnungsinhaber:
Entsprechend § 7 der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden: Eldetal, Fincken, Kieve, Sietow, Stuer, Lärz, Melz, Rechlin, Schwarz, Südmüritz und der Stadt Röbel/M. ist jeder Inhaber im Gebiet der o.g. Gemeinden und der Stadt Röbel/M. verpflichtet, seine Zweitwohnung innerhalb einer Woche anzuzeigen. Alle Formulare finden Sie auch auf unserer Webseite: www.amt-roebel-mueritz.de unter Verwaltung > Formulare.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben oder eine Zweitschrift benötigen, stehen Ihnen Frau Spät (039931/80228), Frau Wernecke (039931/80229) und Frau Claußen (039931/80227) gern zur Verfügung.