| 1. | Am |
| 23. Februar 2025 |
| findet die |
| Wahl zum 21. Deutschen Bundestag |
| statt. |
| Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. |
| 2. | Die Gemeinden Altenhof, Buchholz, Bütow, Gotthun, Groß Kelle, Kieve, Lärz, Melz, Priborn, Schwarz, Sietow und Stuer bilden je einen Wahlbezirk, die Gemeinden Bollewick, Finken, Leizen und Südmüritz bilden je zwei Wahlbezirke, die Gemeinde Rechlin bildet drei Wahlbezirke, die Gemeinde Eldetal bildet vier Wahlbezirke und die Stadt Röbel/Müritz bildet fünf Wahlbezirke. |
| Die Wahlräume werden in: |
| Wahlbezirk | Bezeichnung, Anschrift Wahlraum | Barrierefreiheit |
| Altenhof | Mehrzweckgebäude, Freyensteiner Chaussee 21, 17209 Altenhof | ja |
| Bollewick I | Schmiede (Markthalle), Dudel 1, 17207 Bollewick | ja |
| Bollewick II | Gemeindesaal, Hofstraße 5, 17207, Bollewick OT Kambs | nein |
| Buchholz | Gemeindehaus, Dorfstraße 14, 17209 Buchholz | ja |
| Bütow | Gemeindezentrum, Bahnhofstraße 10, 17209 Bütow OT Dambeck | ja |
| Eldetal I | Gemeindezentrum (ehem. Schule), Rundweg 14, 17209 Eldetal OT Grabow | nein |
| Eldetal II | Gemeindezentrum, Freyensteiner Straße 35, 17209 Eldetal OT Massow | nein |
| Eldetal III | Feuerwehrgebäude, Dorfstr. 72, 17209 Eldetal OT Wredenhagen | ja |
| Eldetal IV | Gemeindezentrum, Kastanienallee 73, 17209 Eldetal OT Zepkow | ja |
| Fincken I | Rundscheune, Zur Rundscheune 1, 17209 Fincken | ja |
| Fincken II | Gemeindezentrum, Zur Alten Schmiede 3, 17209 Fincken OT Jaebetz | nein |
| Gotthun | Versammlungsraum, Schloßstraße 4, 17207 Gotthun | ja |
| Groß Kelle | Versammlungsraum, Lindenallee 8, 17207 Groß Kelle | ja |
| Kieve | Gemeindezentrum, Dorfstraße 70, 17209 Kieve | ja |
| Lärz | Dorfgemeinschaftshaus, Rosenstraße 9, 17248 Lärz | ja |
| Leizen I | Leizen Speicher, Schloßstraße 9, 17209 Leizen | nein |
| Leizen II | Versammlungsraum, Dorfstraße 17, 17209 Leizen OT Minzow | nein |
| Melz | Versammlungsraum Gemeinde, Dorfstraße 23, 17209 Melz | nein |
| Priborn | Haus der Begegnung, Dorfstraße 41, 17209 Priborn | ja |
| Rechlin I | Aula Hortgebäude, Schulstraße 1, 17248 Rechlin | ja |
| Rechlin II | Aula Regionale Schule, Neuer Markt 28, 17248 Rechlin | ja |
| Rechlin III | Gutshaus Retzow, Saal, Parkweg 7, 17248 Retzow | nein |
| Röbel/Müritz I | NaWi-Haus, Schulcampus, Gotthunskamp 13, 17207 Röbel | ja |
| Röbel/Müritz II | Kindertagesstätte, Mühlentor 15, 17207 Röbel | ja |
| Röbel/Müritz III | Haus des Gastes, Str. der Deutschen Einheit 7, 17207 Röbel | ja |
| Röbel/Müritz IV | MEWA, Seebadstraße 6, 17207 Röbel | ja |
| Röbel/Müritz V | BGZ-Begegnung, Schulstraße 20, 17207 Röbel | ja |
| Schwarz | Gemeindebüro, Dorfstraße 38, 17252 Schwarz | nein |
| Sietow | Gemeindezentrum, Röbeler Straße 5b, 17209 Sietow | nein |
| Stuer | Kulturhaus "Fritz Reuter", Dorfstraße 26, 17209 Stuer | ja |
| Südmüritz I | Mehrzweckgebäude, Röbeler Straße 36, 17207 Südmüritz OT Ludorf | nein |
| Südmüritz II | Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 20, 17207 Südmüritz OT Vipperow | ja |
| eingerichtet. | |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. | |
| Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr zusammen. | |
| Briefwahlvorst. I: | Sitzungssaal, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz |
| Briefwahlvorst. II: | Standesamt, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz |
| Briefwahlvorst. III: | Besprechungsraum 205, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz |
| 3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |
| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |
| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
| Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. | |
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer | |
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| Der Wähler gibt | |
| seine Erststimme in der Weise ab, | |
|
| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
| und seine Zweitstimme in der Weise, | |
|
| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | |
| 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | |
| 5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
| 6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). | |
| Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). | |
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
Amt Röbel-Müritz, den 04.02.2025
Die Gemeindebehörde