Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lärz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der zurzeit gültigen Fassung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lärz erlassen:

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lärz vom 09. August 2024, veröffentlicht im Müritz-Anzeiger Nr. 17 vom 17. August 2024, wird wie folgt geändert:

§ 5 Ausschüsse wird wie folgt geändert:

Der Absatz (2) wird wie folgt neu gefasst:

(2) Der Finanzausschuss hat 5 Mitglieder. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können unter Beachtung des § 36 Absatz 5 KV M-V durch die Gemeindevertretung in die beratenden Ausschüsse berufen werden.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungshinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.