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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Rechlin über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin beschlossen. Dieser Änderungsbereich befindet sich ca. 2 km nordöstlich der Ortslage Rechlin und ca. 1,5 km nördlich des Ortsteils Retzow. Die Lage des Geltungsbereiches der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im beiliegendem Übersichtsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin am 18.12.2025 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechlin gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Dazu ist der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326170/rechlin.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag

9.00 – 12.30 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

Freitag

9.00 – 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Rechlin, den 06.02.2026

gez. W.-D. Ringguth

Bürgermeister

(D.S.)