Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat in der Sitzung am 07.10.2022 die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Neukrug“ der Gemeinde Eldetal beschlossen. Das Planungsziel war eine alleinige Solarnutzung.
Im weiteren Planungsverlauf wurde auf Wunsch des Vorhabenträgers das Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Neukrug“ geändert. Auf der Vorhabenfläche soll nunmehr eine Agri-Photovoltaikanlage geplant und errichtet werden. Statt einer einfachen Solarnutzung soll zukünftig eine Doppelnutzung (Landwirtschaft und Solar) erfolgen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat daraufhin in der Sitzung am 25.04.2024 die Änderung der Zweckbestimmung und Bezeichnung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Nach der im Zeitraum von 21.05.2024 bis 28.06.2024 erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurde nach Auswertung der Stellungnahmen durch den Vorhabenträger der Wunsch geäußert, den Geltungsbereich in nördlicher Richtung bis an den Eichenweg heran abzurunden. Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal in der Sitzung am 04.12.2025 die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Agri-Photovoltaikanlage Neukrug“ der Gemeinde Eldetal beschlossen.
Der veränderte Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtsplan mit einer Linie umgrenzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat weiterhin am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08 „Agri-Photovoltaikanlage Neukrug“ (Stand 19.11.2025) der Gemeinde Eldetal gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08 „Agri-Photovoltaikanlage Neukrug“ der Gemeinde Eldetal (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan), der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Vorhaben- und Erschließungsplan, Blendgutachten, Landwirtschaftlichem Nutzungskonzept, Betriebsentwicklungskonzept sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/448504/eldetal.html veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/ Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag | 9:00 – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Umweltbericht zum B-Plan "Agri-Photovoltaikanlage Neukrug", Stand: 19.11.2025. |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP) zum B-Plan "Agri-Photovoltaikanlage Neukrug", Stand: 01/2025. |
| 3. | Blendgutachten (Gutachten ZE25014), Stand: 10/2025. |
| 4. | Landwirtschaftliches Nutzungskonzept zur "Agri-Photovoltaikanlage Neukrug", Pr.-Nr. 13.4768, Stand: 12.11.2025. |
| 5. | Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Mensch und Gesundheit: Aussagen zu möglichen Auswirkungen durch Lärm, Licht/Blendung, Gerüche, elektromagnetische Felder sowie bauzeitliche Verkehre/Staub. Es sind Maßnahmen vorgesehen, z. B. entspiegelte Module, Blendschutzhecke (ca. 3,8 m) und Staubminderung. |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume: Bestandsaufnahme (Biotop-/Vegetationskartierung), artenschutzrechtliche Prüfung (u. a. FFH Anhang IV/europäische Vogelarten), Kartierungen 2023 (u.a. Amphibien, Reptilien, Brutvögel). Es sind Schutzmaßnahmen geplant, z. B. Bauzeitenregelungen, Durchlässe für Kleintiere, ökologische Baubegleitung sowie Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Hecke, Mähwiese). |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Biologische Vielfalt: Bewertung der Ausgangssituation/Vorbelastungen (Intensivacker) und der Wirkungen. Vorgesehen sind biodiversitätsfördernde Pflege (z. B. extensive Nutzung, keine Dünger/Pflanzenschutzmittel, heimische Hecken, Entfernung invasiver Pflanzen). |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Boden und Geologie: Angaben zu Bodeneigenschaften/-funktionen und zu bau-/anlagebedingten Wirkungen (z. B. Verdichtung/Umlagerung). Es sind Regeln für eine bodenschonende Bauausführung vorgesehen (z. B. Bodenschutzkonzept, fachliche Begleitung). |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Fläche/Nutzung: Angaben zur Flächengröße und zur Nutzungsänderung (Agri-PV). Einordnung, welche Flächen weiter landwirtschaftlich genutzt werden und welche Nebenflächen entstehen. |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Wasser: Angaben zu Grundwasser und Oberflächenwasser sowie zur Ableitung/Versickerung von Regenwasser. Hinweise zu Leitungen und Schutzstreifen sowie zu Schutzmaßnahmen (inkl. Vorgehen bei Störfällen). |
| - | Umweltbelang/ Schutzgut Klima und Luft: Angaben zur klimatischen Ausgangssituation und zu Immissionen; Bewertung projektbedingter Veränderungen (z. B. Beitrag durch erneuerbare Energie; in der Bauzeit evtl. Staub/Lärm). Maßnahmen zur emissionsarmen Bauweise. |
| - | Landschaft und Erholung: Angaben zum Landschaftsbild, Sichtbeziehungen und Erholungsfunktion. Geplante Eingrünung/Sichtschutz (v. a. Feldhecke, extensive Grünflächen). |
| - | Schutzgebiete: Einordnung von Schutzgebieten/-objekten im Umfeld, Bewertung möglicher Beeinträchtigungen und Maßnahmen (u. a. keine Schutzgebiete im Plangebiet; Waldabstand ca. 30 m). |
| - | Kultur- und sonstige Sachgüter: Angaben zu Boden-/Baudenkmalen (derzeit keine bekannt) und Hinweis auf Anzeigepflicht bei Funden; ggf. archäologische Baubegleitung. |
| - | Eingriffsregelung / Kompensation: Bilanzierung nach HzE M-V (2018), welche Eingriffe entstehen und wie sie durch Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen (z. B. Hecken, Wiesen) kompensiert werden. |
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Eldetal, den 05.02.2026
gez. Pitann |
|
Bürgermeister | (D.S.) |