Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat in öffentlicher Sitzung am 03.02.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der SPA-Verträglichkeitsprüfung ist vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/332314/fincken.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten
| Montag | 9.00 – 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Fincken, den 06.02.2026
gez. D. Kühn |
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Bürgermeister | (D.S.) |