Mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V wird auf Grundlage des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes der Zeitraum für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Röbel/Müritz am Sonntag, d. 12.03.2023 auf 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr verkürzt.
Ziel des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Erprobungen landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Darüber hinaus können durch die Verkürzung der Wahlzeit die ehrenamtlichen Wahlvorstände entlastet werden.
Weitere Informationen zur Wahl können Sie der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie der allgemeinen Wahlbekanntmachung unter www.amt-roebel-mueritz.de (Start-Verwaltung-Wahlen-Bürgermeisterwahl in Röbel/Müritz am 12.03.2023) entnehmen.