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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „Tourismusquartier am Claassee ‑ öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin

Mit Beschluss vom 06.01.2022 hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschlossen, das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 27 „Tourismusquartier am Claassee“ in verschiedene Planungsbereich zu teilen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.01.2023 wurde der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27.1 „Tourismusquartier am Claassee - öffentliche Erschließungsflächen“ gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 27.1 „Tourismusquartier am Claassee - öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Entwurf der Begründung liegen vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27.1 „Tourismusquartier am Claassee - öffentliche Erschließungsflächen“ ist zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Arten-, Biotop-, Boden- und Gewässerschutz, Gehölzschutz, zu Altlasten sowie zu Eingriffen in Natur und Landschaft

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rechlin, den 24.02.2023

gez. Ringguth

D. S.

Bürgermeister