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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf

„Erweiterung Biogasanlage“ der Gemeinde Priborn

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Priborn hat am 14.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Biogasanlage Priborn“ (Stand 19.01.2024) der Gemeinde Priborn gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Biogasanlage Priborn“ der Gemeinde Priborn (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und dazugehörige Anlagen sind vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles / Laufende Bauleitplanverfahren“

(https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326162/lfd.-bauleitplanverfahren.html)

öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter post@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Priborn, den 23.02.2024

gez. Doehring
Bürgermeisterin (D. S.)