Vereinfachte Ausweisbeantragung
Ab 01. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende, biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder bei Fotografinnen und Fotografen erstellt. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Gemäß Gebührenregelung für die behördliche Lichtbilderfassung, sind nach aktuellem Stand sechs Euro, pro Dokument (Reisepass oder Personalausweis), zu entrichten.
Alle bereits ausgestellten Personalausweise oder Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Gültigkeitsablauf und können uneingeschränkt verwendet werden.
Zudem werden ab 01. Mai 2025 die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Direktversand geschaffen. Damit kann das hoheitliche Dokument vom Hersteller (Bundesdruckerei) direkt an die Meldeanschrift der Person versendet werden, die es beantragt hat. Dieser Service erfolgt auf Wunsch der antragstellenden Person und ist gebührenpflichtig (15,00 € nach aktuellem Stand). Es erfolgt eine einmalige persönliche Zustellung der beantragten Dokumente durch den Zustelldienstleister.
Sollte die betreffende Person nicht angetroffen werden, wird das Dokument in der zuständigen Behörde zur Abholung hinterlegt. Der Direktversand gilt nicht für Express-Dokumente.
Wegen der erforderlichen persönlichen Übergabe der Sendungen ist die Option Direktversand in Bezug auf Reisepässe erst ab 18 Jahren möglich. Für Personalausweise ist die Option Direktversand erst ab 16 Jahren möglich.
Amt Röbel-Müritz
Einwohnermeldeamt
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz
| Herr Frahm: | 039931 / 80256 |
| Frau Müller: | 039931 / 80257 |
| E-Mail: | einwohnermeldeamt@amt-roebel-mueritz.de |
| Internet: | https://www.amt-roebel-mueritz.de |