Die Spendenberichte für die Stadt Röbel/Müritz sowie für die amtsangehörigen Gemeinden Altenhof, Bollewick, Buchholz, Bütow, Fincken, Kieve, Lärz, Leizen, Priborn, Rechlin, Schwarz, Sietow, Eldetal und Südmüritz liegen gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung der Stadt Röbel/Müritz, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, im Zimmer 105 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Röbel/Müritz, den 20.02.2026