Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

6. Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung der Stadt Röbel/Müritz

Auf Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1,2,4 und 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 13.12.2022 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Änderung

Die Kurabgabensatzung der Stadt Röbel/Müritz wird wie folgt geändert:

§ 5 Höhe der Kurabgabe
(1) Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag
§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Röbel/Müritz, den 13.12.2022

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.