Auf Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1,2,4 und 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 13.12.2022 folgende Satzung erlassen:
Änderung
Die Kurabgabensatzung der Stadt Röbel/Müritz wird wie folgt geändert:
| (1) | Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag | 2,00 €. |
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Röbel/Müritz, den 13.12.2022
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.