Stadt Röbel/Müritz
Der Bürgermeister
Die Stadt Röbel/Müritz schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters Bauleitplanung (m/w/d) im Bauamt unbefristet aus. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden / Woche. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD VKA) in der Entgeltgruppe 9b.
Sie erarbeiten eigenständig Bebauungspläne und sonstige Satzungen des Städtebaurechts und wickeln das Verfahren ab
Sie betreuen vorhabenbezogene Bebauungspläne
Sie erarbeiten städtebauliche Entwürfe und Bebauungskonzepte
Sie steuern, entwickeln und beurteilen Projekte der Stadt- und Gemeindeplanung
Sie steuern interne und externe Prozesse und vermitteln zwischen Akteurs- und Nutzerinteressen
Sie sind zuständig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB einschließlich der Erteilung von Sanierungsgenehmigungen
Sie betreuen und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Fragen der Stadtplanung
Abschluss als Ingenieur oder Bachelor (m/w/d) der Fachrichtung Stadt- bzw. Raumplanung oder Architektur mit dem Schwerpunkt Stadtplanung/Städtebau oder eine vergleichbare, dem Aufgabengebiet entsprechende Qualifikation
Fachkenntnisse im Bereich Stadtplanung
Kenntnisse des Planungs- und Baurechts
Entwurf- und Gestaltungsfähigkeit
Kompetenz für Verfahrens- und Projektsteuerung
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, überzeugendes Auftreten, gute Ausdruckfähigkeit in Wort und Schrift, hohe Einsatzbereitschaft
Kenntnisse im Bereich EDV, möglichst auch in Fachanwendungen
Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der Dienstzeiten (z.B. Teilnahme an Gemeindevertretersitzungen)
Führerschein Klasse B
Erwünscht sind spezifische Berufserfahrungen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung in Form einer PDF-Datei mit max. 15 MB
bis zum 03.04.2023 um 12:00 Uhr an: post@amt-roebel-mueritz.de
oder postalisch an folgende Adresse:
Stadt Röbel/Müritz
Kennwort: Stellenausschreibung Bauleitplanung (m/w/d)
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
Eine verschlüsselte Form der Übertragung von Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
Bewerbungsunterlagen von nichtberücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anfallende Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Nach drei Monaten werden die Bewerbungsunterlagen bei Nichtabholung automatisch vernichtet.