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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick hat in der Sitzung am 29.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ in der Fassung vom Dezember 2023 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt und mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2. BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick in der Sitzung am 29.02.2024 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ gebilligt und die Durchführung und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange und Anlagen) sind vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326162/lfd.-bauleitplanverfahren.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Gemeinde verzichtet gem. „§ 3 Abs. 1 Satz 2 auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung da diese bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist - hier aus dem Verfahren des aufgehobenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick, welcher durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03a ersetzt wird. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die wesentlichen der Gemeinde vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ebenfalls mitauszulegen. Die Gemeinde nimmt ihren Beurteilungsspielraum wahr und legt die nach ihrer Einschätzung umweltbezogenen Stellungnahmen aus der anderen Grundlage aus, welche für die den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03a „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick relevant sind. Die mitausliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stammen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des aufgehobenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick.

Folgende umweltbezogene Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar:

Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter post@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Bollewick, den 05.03.2024

gez. Styskal
Bürgermeisterin
(D.S.)