Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Vermessungsobjekt:
| Gemeinde: | Bollewick |
| Gemarkung: | Bollewick |
| Flur: | 1 |
| Flurstück(e): | 26/1, 27/1 |
| Lagebezeichnung: | Wiesenweg |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16.Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
| Gemeinde: | Bollewick |
| Gemarkung.: | Bollewick |
| Flur: | 1 |
| Flurstück(e): | 22/3 |
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Norbert Boerner
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 34
17207 Röbel/Müritz
| während der Geschäftszeiten: | Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. |
| Freitag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
| in der Zeit | vom 31.03.2025 bis zum 30.04.2025 |
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass: die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Röbel/Müritz den 15.03.2025