Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Röbel/Müritz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 17.03.2025 - 01.04.2025 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.