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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegung Satzung 2025 Röbel

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Röbel/Müritz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 17.03.2025 - 01.04.2025 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.

gez. Radtke
Bürgermeister