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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Röbel/Müritz (Hebesatzsatzung)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 25 des Grundsteuergesetztes (GrStG), des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (Grundsteuerzuständigkeitsgesetz), des § 16 des Gewerbesteuergesetztes (GewStG) und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 25.02.2025 folgende Hebesatzsatzung erlassen.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Röbel/Müritz erhebt

1.

von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

2.

eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

b)

Grundsteuer B (für Grundstücke)

2.

Gewerbesteuer

§ 3

Schlussbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

(2) Die Hebesatzsatzung gilt hinsichtlich der Grundsteuer längstens bis zum Ende Hauptfeststellungszeitraumes (bis Ende 2030)

Röbel/Müritz, den 25.02.2025

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.