Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) v. 16.05.2024, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.04.2005, in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz vom 25.02.2025 nachfolgende Satzung erlassen:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz vom 01.06.1999 wird wie folgt geändert:
Im § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:
(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch den Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke gemäß Stand des „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS)“.
(3) Der Gebührensatz beträgt für
| a) | Gebäude(neben)- u. Freiflächen | 58,38 Euro/ je ha |
| b) | Straßen- u. Wegeflächen | 58,38 Euro/ je ha |
| c) | Acker, Grünland, Unland, Brachland, Garten, Wald u. ä. |
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| (beitragspflichtige Fläche o. Zu- u. Abschläge) | 15,63 Euro/ je ha |
| d) | Wasserflächen | 8,51 Euro/ je ha |
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Röbel/Müritz, d. 25.02.2025
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.