Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Röbel/Müritz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 16.03.2026 - 31.03.2026 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.