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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Rechlin (zuletzt geändert 01.01.2018)

Auf Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1,2,4 und 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Rechlin vom 23.01.2023 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Änderung

Die Kurabgabensatzung der Gemeinde Rechlin wird wie folgt geändert:

§ 5 Befreiung und Ermäßigungen

(2)

Ermäßigungen

1.

Für Schüler, Studenten, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ermäßigt sich die Kurabgabe um 0,50 € von 2,00 € auf 1,50 € pro Aufenthaltstag.

Dies gilt ebenso für Schwerbehinderte mit einem nachweisbaren Behinderungsgrad bis 80% und deren erforderlichen Begleitpersonen, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.

§ 6 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe

(1)

Die Kurabgabe beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 2,00 €.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Rechlin, den 23.01.2023

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.