Der Landrat
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
als untere Rechtsaufsichtsbehörde
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Waren (Müritz) und dem Amt Röbel-Müritz über die Finanzierung der Obdachlosenunterkunft in der Teterower Straße 37a, 17192 Waren (Müritz), unterzeichnet von der Stadt Waren (Müritz) am 13. Februar 2023 und dem Amt Röbel-Müritz am 16. Februar 2023, wird auf der Grundlage des § 165 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.