Es haben die Gemeindevertretungen der
Gemeinde Sietow in ihrer Sitzung am 02. März 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Sietow für die Schöffenwahl 2023,
Gemeinde Südmüritz in ihrer Sitzung am 09. März 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Südmüritz für die Schöffenwahl 2023,
Gemeinde Fincken in ihrer Sitzung am 21. März 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Fincken für die Schöffenwahl 2023
beschlossen.
Gleichwohl hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz in ihrer Sitzung am 07.03.2023 die Vorschlagsliste der Stadt Röbel/Müritz für die Schöffenwahl 2023 beschlossen.
Entsprechend § 36 Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebe ich hiermit bekannt, dass die vorgenannten Vorschlagslisten in der Zeit vom 05. April 2023 bis 13. April 2023 während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz, im Ordnungsamt, Zimmer 206, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, zu jedermanns Einsicht ausliegen.
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
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| 13.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08.00 Uhr - 12.30 Uhr |
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| 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.