Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat am 01.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ beschlossen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ gelten soll, ist im beiliegenden Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Wackstow, Flur 1, die Flurstücke 7/8 teilweise (tlw.), 7/10 tlw., 8/2 tlw., 9 tlw., 19/4 tlw. und 19/16 tlw..
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bütow, den 19.03.2024