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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund

vom 12.03.2026

Erörterung im Planfeststellungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan für den Kiessandtagebau Kotzow

gemäß §§ 52 Absatz 2a, 55, 57a BBergG i.V.m. §§ 73 ff. VwVfG M-V

Antrag der CEMEX Kies Mecklenburg-Strelitz GmbH, An der B 193, 17235 Neustrelitz (nachfolgend Träger des Vorhabens genannt), zum Trockenabbau auf einer Abbaufläche von ca. 39 ha zur Gewinnung von Sanden und Kiessanden. Der Gesamtzeitraum von Abbau und anschließender Wiedernutzbarmachung beträgt 30 Jahre.

Das Bergamt Stralsund als zuständige Anhörungsbehörde erörtert die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (§ 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG M-V).

Zweck der Erörterung ist neben der Feststellung und Klärung aller für die jeweilige Entscheidung erheblichen Tatsachen und Gesichtspunkte die Anhörung der Betroffenen (§§ 28, 66 VwVfG M-V) sowie ein sachliches Gespräch über die faktischen und rechtlichen Aspekte des Vorhabens mit dem Ziel einer möglichst gütlichen Erledigung der Einwendungen (vgl. § 74 Absatz 2 Satz 1 VwVfG M-V) oder einer Optimierung des Plans und einem Ausgleich der unterschiedlichen Belange und Interessen.

Der Erörterungstermin findet

 

am

Dienstag, dem 14.04.2026, um 10:00 Uhr,

 

im

Park Hotel Fasanerie Neustrelitz,

 

 

Karbe-Wagner-Straße 59,

 

 

17235 Neustrelitz,

statt.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Teilnahmeberechtigt sind: Vertreter der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange; nach dem Naturschutzrecht sowie sonstige anerkannte Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben; private Einwender, d.h. Personen, die Einwendungen erhoben haben; Betroffene, d.h. Personen, in deren eigene Rechte oder schützenswerte Interessen eingegriffen wird; Vertreter des Trägers des Vorhabens; gesetzliche Vertreter; Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten; Mitarbeiter der Anhörungsbehörde.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten / Betroffenen kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Die Teilnahmeberechtigten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrens-handlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt.

 

Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Bergamtes Stralsund als Anhörungsbehörde zu geben ist.

Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Bestellung eines Bevollmächtigten entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Nicht rechtzeitig erhobene Einwendungen (Ablauf der Äußerungsfrist am 14.07.2025), die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind für das behördliche Zulassungsverfahren ausgeschlossen (§ 21 Absatz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).

Der Erörterungstermin wird in deutscher Sprache als Amtssprache geführt (§ 23 Absatz 1 VwVfG M-V). Soweit Einwender die deutsche Sprache nicht beherrschen, haben sie auf eigene Kosten für einen Übersetzer zu sorgen.

Glückauf

 

 

 

gez. Hanjo Polzin 
Bergamtsleiter